Erweiterter Unterhaltsvorschuss rückwirkend zum 1. Juli in Kraft gesetzt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf seiner Internetseite wichtige Informationen zum erweiterten Unterhaltsvorschuss veröffentlicht. Alleinerziehende, die bis spätestens 30. September 2017 einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, können ihre Ansprüche rückwirkend zum 1.Juli geltend machen.

Wichtigste Neuerungen: Die Befristung für den Unterhaltsvorschuss auf 72 Monate entfällt. Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil gar keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt erhalten, können auch für Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

 

Alle wesentlichen Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und den wichtigsten Neuregelungen, hat das Ministerium übersichtlich unter den nachfolgenden Links zusammengefasst.

Das Ministerium hat zudem eine Publikation herausgebracht, die unter dem folgenden Link kostenlos bestellt werden kann.

 

Bestellung des Ratgebers zum Unterhaltsvorschuss